Die Liste der Vorwürfe an Josua A., Sohn des Toggenburger Sektenführers Werner Arn (1942-2016) und dessen Nachfolger als Anführer der Adullam-Sekte aus Wattwil, ist lang: Mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgungen mit Bereicherungsabsicht, mehrfache Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, mehrfacher Steuerbetrug.
Josua A. wird vorgeworfen zwischen 2007 und 2019 im Rahmen verschiedener Sachverhaltskomplexe zum Nachteil enger Familienmitglieder, seiner Arbeitgeberin, der Arbeitslosenversicherung und Bekannten delinquiert zu haben (Gesamtdeliktssumme rund 4.8 Millionen Franken).
Sachverhaltskomplex I
betrifft den Tatvorwurf des gewerbsmässigen Betrugs zwischen 2007 und 2017 zum Nachteil seiner Geschwister und seines Schwagers (Deliktssumme rund 1.1 Millionen Franken).
Sachverhaltskomplex II
betrifft den Tatvorwurf der Veruntreuung in Zusammenhang mit zwei historischen Militärflugzeugen aus dem 2. Weltkrieg, welche der Beschuldigte 2014 – finanziert durch dieselben Familienmitglieder – erworben habe (Deliktssumme 1.25 Millionen Euro). Zudem steht der Vorwurf des Betrugs im Umfang von 950'000 Euro zum Nachteil des damaligen Vorgesetzten des Beschuldigten im Raum.
Sachverhaltskomplex III
betrifft den erneuten Tatvorwurf des gewerbsmässigen Betrugs in den Jahren 2018 und 2019 zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung und eines Bekannten (Deliktssumme 465'000 Franken).
Im Sachverhaltskomplex IV
wird Josua A. im Zusammenhang mit Tätigkeiten in seiner Immobiliengesellschaft vorgeworfen, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Steuer- und Urkundendelikte begangen zu haben (Deliktssumme rund 275'000 Franken).
Schliesslich soll der Beschuldigte den Tatbestand des Betruges zum Nachteil seiner damaligen Arbeitgeberin und Hypothekargeberin UBS erfüllt haben, indem er durch falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen eine Hypothek in der Höhe von 640'000 Franken erschlichen habe.
Die Staatsanwaltschaft beantragt Schuldspruch und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken. Zudem sei dem Beschuldigten für die Dauer von fünf Jahren nach Entlassung aus dem Strafvollzug u.a. jegliche selbstständige und unselbstständige Tätigkeit in der Finanz-, Immobilien- und Treuhandbranche zu verbieten (Berufsverbot).
Das Urteil: Sieben Jahre Gefängnis, aber kein Berufsverbot
Schuldig in allen Anklagepunkten: gewerbsmässigen Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Steuerbetrug, alles mehrfach. Zudem muss der Angeklagte dem Kanton eine Ersatzforderung von 1,5 Millionen Franken bezahlen. Einzig auf ein Berufsverbot verzichtet das St.Galler Kreisgericht.
Gemäss «Tagblatt» geht Josua A. jedes Verständnis für die Verurteilung ab: Er fühle sich wie Jesus, «unschludig gekreuzigt».
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.