Im vergangenen Jahr was das Silvesterchlausen wegen der Coronapandemie untersagt. Dieses Jahr gibt es kein Verbot, jedoch weist der Regierungsrat eindringlich auf die aktuellen Regeln hin. Auswärtigen Gästen wird ans Herz gelegt, dem Silvesterchlausen fernzubleiben. Aufgrund der neuen einschränkenden Vorschriften fällt das Frühchlausen aus und die Strassenbeleuchtung am Morgen des 31. Dezember 2021 wird im Dorfzentrum erst um 05.30 Uhr eingeschaltet. Weiter wird in Urnäsch keine zusätzliche Infrastruktur für Gäste zur Verfügung gestellt. Somit werden keine zusätzlichen Parkplätze und kein Shuttle-Busbetrieb zur Schönau angeboten. Zu den geltenden Corona-Regeln in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Restaurants und Aussenbereichen von Restaurants wird auf die Publikation von Bund und Kanton verwiesen.
Der Gemeinderat ersucht die Silvesterchläuse sowie die ganze Bevölkerung um Beachtung der geltenden Corona-Schutzbestimmungen und wünscht allen frohe Festtage sowie einen schönen neuen und alten Silvester unter Einheimischen.