Die Urnäscher Stimmbevölkerung hat mit dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 22. Oktober 2021 dem Kurtaxenreglement zugestimmt, der Regierungsrat hat das neue Kurtaxenreglement am 07. Dezember 2021 genehmigt. Gestützt darauf hat der Gemeinderat beschlossen, das revidierte Kurtaxenreglement per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.
Kurtaxenhöhe unverändert
Die Kurtaxe beläuft sich in Urnäsch schon über ein Jahrzehnt auf CHF 1.00 pro Gast und Logiernacht und bleibt unverändert. Ebenfalls unverändert bleibt die Jahrespauschale für Eigentümer sowie Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen bei CHF 100.00.
Wesentliche Änderungen
Nebst der Anpassungen von Zuständigkeiten und Begriffen ist folgende Änderung hervorzuheben: Bisher waren Kinder unter 12 Jahren von der Entrichtung der Kurtaxe befreit; neu sind Kinder unter 15 Jahren sind von der Kurtaxe befreit. Dies wird Eltern sowie auch Schulen entgegenkommen, welche in Urnäsch Ferien verbringen.