Obwohl der Beschluss in seinem eigenen Finanzkompetenzbereich lag, hat der Gemeinderat Urnäsch entschieden, den Beschluss "Erhöhung Pensum Gemeindepräsidium um 20 Prozent auf 60 Prozent" dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Gemäss geltender Gemeindeordnung Artikel 8, kommt das Referendum zu Stande, wenn innert 14 Tagen mindestens 30 Stimmberechtigte dies verlangen. Während der Auflagefrist sind gesamthaft 180 gültige Unterschriften eingegangen. Das fakultative Referendum ist somit formell gültig zu Stande gekommen. Die Volksabstimmung über diesen Beschluss ist für den Abstimmungssonntag vom 15. Mai 2022 geplant. Die entsprechenden Stimmunterlagen werden bis spätestens drei Wochen vor der Abstimmung postalisch allen Stimmberechtigten von Urnäsch zugestellt.
Mit dem Referendumskomitee IG kostenbewusste Gemeindeführung konnte ein Gespräch geführt werden, worin deren Hauptanliegen geklärt werden konnte.
Informationsanlass mit Podiumsdiskussion vom 27. April 2022
An der geplanten öffentlichen Versammlung vom Mittwoch 27. April 2022, 20.00 Uhr, in der MZH der Schulanlage Au, findet im Anschluss an die Präsentation der Jahresrechnung 2021 eine Information sowie Podiumsdiskussion zur Abstimmungsvorlage Pensumerhöhung Gemeindepräsidium statt, wozu alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Urnäsch eingeladen sind.