- Zum einen deckt der Bund mit seinem Bürgschaftsprogramm Bankkredite für Firmen bis 5 Mio. Franken Umsatz (Art. 3 der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung). Der Bund schätzt, dass diese Kredite über 90 % der von der Wirtschaftskrise betroffenen Unternehmen erreichen. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (1-20 Mitarbeitende), die in Appenzell Ausserrhoden einen grossen Teil der Firmen ausmachen. Der Bund erteilt Kredite bis zu 10 % des Vorjahresumsatzes (max. 500'000 Franken). Der Ausserrhoder Corona-Nothilfefonds bürgt über das Programm des Bundes hinaus für zusätzliche Überbrückungskredite in Höhe von weiteren 5 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
- Zum anderen können mit dem Bürgschaftsprogramm von Kanton und Metrohm Stiftung auch einzelne mittelgrosse Unternehmen (20- 50 Mitarbeitende, Umsatz 5-20 Mio. Franken) unterstützt werden. Benötigt ein mittelgrosses Unternehmen neben dem vom Bund garantierten Kredit eine weitere finanzielle Unterstützung, kann der Ausserrhoder Corona-Nothilfefonds für 30 % dieses Zusatzkredits bürgen.
Mit diesen beiden Bürgschaftsformen für kleine und mittelgrosse Unternehmen können zusätzlich zu den Bundesmitteln weitere Bankkredite von mindestens 10 Mio. Franken zu Gunsten von Firmen in Appenzell Ausserrhoden ausgelöst werden.
Neben dem Bürgschaftsprogramm sieht der "Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden" auch Beiträge für Härtefälle vor. Dabei werden Hilfen von maximal 10'000 Franken an Einzel- und Kleinstunternehmen geleistet, deren Jahresumsatz 500'000 Franken nicht übersteigt und die keinen Zugang zum Hilfsprogramm des Bundes haben. Diese Gelder müssen nicht zurückbezahlt werden. Der Teil des Corona-Nothilfefonds, der für Härtefälle bereit steht, wird durch die Steinegg Stiftung und die Johannes Waldburger Stiftung jeweils mit einem grösseren sechsstelligen Betrag geäufnet.
Der "Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden" zeigt die einzigartige enge Kooperation von Kanton und privaten Organisationen. So wird der Corona-Nothilfefonds neben dem Kanton von der Stiftung Wirtschaftsförderung AR, der Metrohm Stiftung, der Steinegg Stiftung, der Johannes Waldburger Stiftung sowie vom Industrieverein und dem Gewerbeverband Appenzell Ausserrhoden getragen. Diese Partnerschaft setzt mit dem Fonds ein starkes Zeichen für die breite Solidarität und Unterstützung der Ausserrhoder Unternehmen in der Krisenzeit.
Die Mittel des Kantons und der Metrohm Stiftung stehen ausschliesslich zur Deckung von möglichen Bürgschaftsverlusten aus den zusätzlichen Bankkrediten zur Verfügung. Die Mittel der Steinegg Stiftung und der Johannes Waldburger Stiftung werden für Härtefall-Beiträge an Einzelunternehmen und Selbständigerwerbende eingesetzt. Die jeweiligen Beiträge der Stiftungen an den Fonds werden auf deren Wunsch hin nicht genannt. Der Regierungsrat schliesst nicht aus, dass es künftig weitere Hilfen braucht. Falls die Nachfrage an den "Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden" die geschaffenen Möglichkeiten übersteigen sollte, behalten sich Kanton und Stiftungen vor, den Fonds mit weiteren Geldern zu speisen.
Personell und administrativ wird der Nothilfefonds durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) unterstützt. Beide Teile des Fonds, Bürgschaftsprogramme und Härtefälle-Beiträge, werden von der Stiftung Wirtschaftsförderung AR verwaltet. Anträge können beim AWA eingereicht werden. Gesuchsteller informieren sich über die Covid19-Wirtschaftshilfe auf der Homepage des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung unter www.wbf.admin.ch und auf der Seite des Kantons unter www.ar.ch/wirtschaft.