Was ist nach den verordneten Massnahmen des Bundesrats, an welche sich die ganze Schweiz bis am 19. April zu halten hat, noch erlaubt und möglich?
- Einkaufen in Lebensmittelläden, Metzgereien, Bäckereien, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Take-aways
- Besuch bei Banken, Post, öffentlichen Verwaltungen und soziale Einrichtungen (Bibliotheken haben zu)
- Öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Eine Fahrplananpassung ist geplant auf Donnerstag 19. März
- Lieferdienste in Anspruch nehmen (Bäcker-, Metzger-, Getränke-Lieferservice, online-Shopping etc.)
- Auto in die Garage Profil bringen. Werkstätte für Transportmittel dürfen offen haben, auch für Töff und Velo
- Im Hotel übernachten (externe Gäste haben keinen Zutritt ins Hotel-Restaurant/Bar)
- Homeoffice machen: Wann immer es möglich ist, soll man von zuhause aus arbeiten
- Im Unternehmen arbeiten: Aber nur, wo es nicht anders möglich ist
- Beerdigungen im engsten Familienkreis abhalten
- Eine Handvoll Freunde zu einem spontanen Nachtessen einladen kann man, muss aber nicht sein. Private Party feiern ist verboten
- Kinderspielplatz aufsuchen
- Wald-Spaziergang machen
- Zuhause kreativ sein: Backen, Basteln, Spiele machen, Sport treiben
- Dankbar sein für alles Gute im Leben!