Bis zum Abstimmungssonntag konnte leider keine Person gefunden werden, welche sich für das Amt der GPK-Präsidentin bzw. des GPK-Präsidenten zur Verfügung stellt.
Personen, welche am zweiten Wahlgang am 15. Mai 2022 teilnehmen möchten, müssen dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang, also bis am 6. April 2022, der Gemeindekanzlei schriftlich mitteilen. Stellt sich für den zweiten Wahlgang nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Verfügung, so gilt die zur Wahl stehende Person ohne Wahlakt als gewählt.