- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Sepp Blatter und Michel Platini in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Die einstigen Herren des Weltfussballs haben sich keine kriminellen Handlungen zuschulden kommen lassen und sind unbescholtene Bürger. Dies ergab die Urteilsverkündung vom Freitag.
Es ist ein Kantersieg für Blatter und Platini – und ein Debakel für die Schweizer Bundesanwaltschaft. Deren Niederlage ist selbstverschuldet: Die Anklage war wacklig – und die Methoden, die sie bei den Ermittlungen anwandte, haben mit einer sauberen Justiz nichts zu tun. Der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauer hat deswegen bereits seinen Job verloren. Er nahm an Geheimtreffen mit Gianni Infantino teil, Blatters Nachfolger an der Spitze des Weltfussballverbands Fifa. Diese geheimen Treffen wurden nicht einmal protokolliert.
Vorverurteilung der Medien
Die Kanterniederlage der Bundesanwaltschaft ist für deren guten Ruf umso verheerender, als sie die Ermittlungen medial maximal inszeniert hat. Es begann damit, dass sie 2015 mehrere Fussball-Funktionäre vor laufenden Kameras vor einem Zürcher Hotel verhaften liess. Die Journalisten waren vorher aufgeboten worden und warteten gemeinsam mit den Ermittlern auf die Verhaftung. So etwas gab es in der Schweiz bisher nicht. Man kannte das höchstens aus Mafia-Filmen.
Für die Medien waren die Meinungen auch im Fall Blatter/Platini längst gemacht. Sie wurden als Drahtzieher im Reich der Finsternis dargestellt und mit Getöse vom Sockel gestossen. Nun rügt das Bundesstrafgericht die Medien: Es spricht Blatter eine Genugtuung wegen dieser medialen Vorverurteilung zu.
Pleiten, Pannen, Kosten
Für die Bundesanwaltschaft ist es die nächste krachende Niederlage in einer langen Liste von Pleiten. Die Erkenntnis bleibt, dass sie kaum eines ihrer grossen Verfahren je ins Ziel bringt. Sie muss dringend über die Bücher. Wenn sie weiterhin nur Pleiten, Pannen und Kosten generiert, stellt sich ernsthaft die Frage, wozu sie überhaupt noch gut ist.