Analog der Behörden auf Bundes- und Kantonsebene, hat sich auch der Gemeinderat mit einer möglichen Energieknappheit im kommenden Winter befasst. In den Betrieben (Verwaltung, Schule, Altersheim, etc.) ist mögliches Sparpotential evaluiert und die entsprechenden Massnahmen sind eingeleitet worden. In sensiblen Bereichen werden gestützt auf Risikoanalysen zum Szenario Stromausfall Vorbereitungen getroffen um bei einem Worst-Case gewappnet zu sein.
Keine Strassenbeleuchtung von 23:00 bis 06:00 Uhr
Nachdem der Kanton betreffend Brenndauer der öffentlichen Strassenbeleuchtung keine allgemeinverbindlichen Vorgaben macht, obliegt es nun den Gemeinden unter Berücksichtigung des Strassengesetzes lokal eine angemessene Reduktion der Brenndauer der Strassenbeleuchtung festzulegen. Unter Berücksichtigung des Energieeinsparpotentials, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der technischen Möglichkeiten aufgrund der bestehenden Steuerungen, wird die Strassenbeleuchtung auf Urnäscher Gemeindegebiet unverändert bei Eindämmerung eingeschaltet, die Brenndauer dann aber wie folgt angepasst: Ausschaltung nachts von bisher 00:30 Uhr auf neu 23:00 Uhr, Einschaltung am Morgen von bisher 05:00 Uhr auf neu 06:00 Uhr verschoben. Davon ausgenommen sind die neuralgischen Kreuzungen entlang der Kantonsstrasse.
Weihnachtsbeleuchtung
Während der Corona-Pandemie wurde festgestellt, dass bei massiven Einschränkungen das Wohlbefinden und die Psyche des Menschen leidet. Die Weihnachtsbeleuchtung sowie der Weihnachtsbaum sollen daher auch in diesem Winter in einem zeitlich reduzierten Rahmen analog der Strassenbeleuchtung, Einwohnerinnen und Einwohner über Weihnachten/Neujahr erfreuen.
Technische Einschränkungen
Die Strassenlampen können nicht gedimmt und auch nicht einzeln deaktiviert werden. Die Giebel-Weihnachtsbeleuchtung am Dorfplatz sowie auch die Kirchturmbeleuchtung sind steuerungstechnisch mit der Strassenbeleuchtung gekoppelt, weshalb deren Brenndauer sich danach richtet.
An Wochenenden mit Vereinsunterhaltungsabenden bleiben die Strassen im bisherigen Rahmen beleuchtet. Der Gemeinderat hofft, mit den beschlossenen Massnahmen einen angemessenen Energiesparbeitrag - mit für die Bevölkerung zumutbaren Einschränkungen – leisten zu können. Sofern sich die Strommangellage zuspitzen sollte, behält sich der Gemeinderat weitere Sparmassnahmen vor.