Der Einwohnerrat hatte die Initiative für ungültig erklärt, da sie übergeordnetem Recht widerspricht. Eine Stimmrechtsbeschwere gegen diesen Entscheid wurde vom Regierungsrat abgewiesen, eine Beschwerde gegen den Regierungsratsentscheid durch das Obergericht. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts stehen keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung.
Herisau
27.01.2023
27.01.2023 09:04 Uhr
Mobilfunk-Initiative definitiv ungültig

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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung der Initiative "Stopp dem Wildwuchs von Mobilfunkantennen" letztinstanzlich abgewiesen. Damit ist der Beschluss des Einwohnerrats vom 9. Dezember 2020 rechtskräftig.