Oft verlaufen die Grenzen der drei Ostschweizer Kantone entlang von Höhenzügen und Kreten. Verschiedene solcher Standorte eignen sich, um Windenergie zu nutzen. Einzelne geeignete Gebiete für Windenergieanlagen erstrecken sich über eine Kantonsgrenze hinaus. Solche Gebiete könnten zum Teil zu einem Windpark zusammengefasst werden. Beispiele sind der Windenergiepark «Gätziberg», zusammen mit «Honegg» und «Suruggen» zwischen Altstätten und Trogen sowie «Waldegg» zwischen Teufen und der Stadt St.Gallen.
Bei der Ermittlung dieser Gebiete haben die Kantone die Eignungs- und Schutzkriterien gegeneinander abgewogen. So sind beispielsweise Moorlandschaften von nationaler Bedeutung als Standorte ausgeschlossen wie auch Gebiete mit ungenügender Windleistung von der weiteren Planung ausgenommen werden. Die drei kantonalen Raumplanungsämter haben sich über die Methodik der Interessenabwägung und die Lage der Gebiete, insbesondere jener in Grenznähe, auf dem Laufenden gehalten.
Kantone ermitteln geeignete Gebiete
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat sechs Gebiete ausgeschieden, die für Windkraftanlagen geeignet sind und in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen. Die Richtplananpassung geht voraussichtlich im zweiten Semester 2023 in die Vernehmlassung. Danach wird der Richtplan zuerst dem Kantonsrat und anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt. Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat vier geeignete Standorte ermittelt. Im Oktober 2022 wurde der Standort «Honegg» bei Oberegg definitiv im Richtplan festgesetzt. Der Richtplan liegt nun beim Bund zur Genehmigung.
Der Kanton St.Gallen hat Gemeinden und Regionen an drei regionalen Veranstaltungen anfangs Februar über die 17 ermittelten Windeignungsgebiete informiert.