Eine ältere Frau war in einem Zug auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz. In dem Moment fuhr der Zug über eine Weiche. Aufgrund der ruckartigen Bewegung stürzte die Frau und brach sich den Schenkelhalsknochen.
Gerichtliches Nachspiel
Der Unfall hat ein gerichtliches Nachspiel, wie Tamedia schreibt. Die Versicherung der Frau will, dass die SBB für die Behandlungskosten aufkommt. Die SBB weigert sich jedoch – es kommt zu einem Verfahren, bei dem es doch um ca. 85'000 Franken geht.
SBB haftet
Das rechtskräftige Urteil fiel klar aus. Die Haftung geht zulasten der SBB. Das Handelsgericht in Bern kam zum Schluss, «dass ruckartige Bewegungen beim Überfahren einer Weiche zum Risiko des Bahnbetriebs gehören.» Gemäss Gesetz haftet die SBB für solche Risiken.
Neben den Behandlungskosten müssen sie auch die gesamten Gerichtskosten bezahlen.
Sitzen bleiben oder festhalten
Die SBB bedauern den Zwischenfall und sagen gegenüber Tamedia: «Die Geschwindigkeit der Züge werden so festgelegt, dass ein Überfahren von Weichen nicht gefährlich sein sollte.» Zudem empfehlen die SBB ihren Fahrgästen, sich festzuhalten, wenn sie während der Fahrt aufstehen.
Dieses Urteil bedeutet nicht, dass in Zukunft die SBB bei jedem Sturz den Schaden übernehmen muss. Die Beweislast liegt beim Fahrgast. Und: je grösser das Selbstverschulden ist, desto geringer fallen die Kosten aus, die das Unternehmen übernehmen muss.