Die Herisauer Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Gemeindeordnung abgelehnt. Sowohl der Vorschlag ohne fakultatives Finanzreferendum (2'178 Nein zu 1'234 Ja) als auch der Vorschlag mit fakultativem Finanzreferendum (2'178 Nein zu 1'178 Ja) fanden bei über 63 Prozent der Stimmberechtigten keine Zustimmung. In der Stichfrage hätten 58,3 Prozent der Stimmberechtigten dem Vorschlag mit fakultativem Finanzreferendum den Vorzug gegeben. Die Stimmbeteiligung betrug 36 Prozent.
Anlass zur Überarbeitung der Gemeindeordnung hatten Änderungen im übergeordneten Recht und auf Reglementsstufe gegeben. Zu den wichtigsten Neuerungen nebst der Frage des Finanzreferendums hätten unter anderen die Einführung des Ausländerstimmrechts auf kommunaler Ebene, die Verpflichtung zum Schutz und schonenden Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen sowie die Einführung einer Ombudsstelle gehört. Mit dem Nein zur Revision der Gemeindeordnung bleibt die Gemeindeordnung aus dem Jahr 2000 mit den seither vorgenommen Änderungen in Kraft.