Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Schweiz
17.08.2023

Leuchtstoffröhren sind ab dem 24. August verboten

Bild: Adobe Stock
Ab dem 24. August 2023 gilt in der Schweiz ein Einfuhrverbot für Leuchtstoffröhren, gefolgt von einem Verbot für kleine Halogen-Stecklampen, welches am 1. September in Kraft tritt.

Neonröhren dürfen in ein paar Tagen nicht mehr in die Schweiz importiert oder hierzulande hergestellt werden. Denn sie enthalten kleine Mengen an Quecksilber. Die Schweiz folgt hier einer EU-Regelung. Die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verbietet diese giftige Quecksilberbeimischung. Die Entsorgung von Leuchtstoffröhren erfordert besondere Massnahmen aufgrund des Quecksilbergehalts, während Halogenlampen mit dem Haushaltskehricht entsorgt werden können.

Bestehende Leuchten dürfen aber weiter verwendet werden. Auch dürfen die Läden ihre Bestände noch abverkaufen. Bis in zwei Jahren dürften diese aber aufgebraucht sein.

Als Ersatz für Leuchtstoffröhren können die LED-Röhren T5 und T8 dienen, während Halogenlampen durch LED-Lampen ersetzt werden können.

 

Redaktion Höfe24 & March24