Abgewickelt wurden die Verfahren telefonisch. Dies ist möglich, wenn die Schalter geschlossen sind oder jemand wegen Krankheit oder Quarantäne in Krisenzeiten nicht persönlich vorsprechen kann. Diese Regelung wurde mit Beginn der Homeoffice-Zeit angewendet und hat sich sehr gut bewährt. Das Prozedere und der Informationsfluss bleiben sich gleich. Damit konnten auch die Anordnungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) eingehalten werden.
Vielfach wurde der Wunsch geäussert, diese Lösung auch in Zukunft beizubehalten. Das Amt für Volkswirtschaft hegt die Hoffnung, dass, gestärkt durch diese Erfahrungen, die seit längerem angekündigte E-Government-Lösung des Seco mit einer Anmeldung via Internet zeitnah umgesetzt wird.