Das Verbot für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wird unter strengen Auflagen per 1. Oktober 2020 aufgehoben. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» am Mittwoch, 2. September 2020, verabschiedet.
Für jede Veranstaltung muss ein Schutzkonzept vorliegen. Dabei müssen die Organisatoren strenge Vorgaben beachten:
- In der Regel gilt eine Sitzplatzpflicht (Ausnahmen: Stehplätze bei Freiluftveranstaltungen wie Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffeste im freien Gelände sind möglich).
- Personenströme müssen klar geregelt sein.
- Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen: Für diese gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. In Hallen und Freiluftstadien darf höchstens zwei Drittel der Sitzplätze belegt werden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Regelverstösse werden geahndet.