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Herisau
13.12.2023
14.12.2023 09:29 Uhr

Förderprogramm Energie wird angepasst

Bild: ar.ch
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energiekommission die Richtlinien für die Ausrichtung von Förderbeiträgen angepasst.

Ab 2024 wird die Analyse des energetischen Ist-Zustandes eines Gebäudes und die Erhebung des energetischen Sanierungspotenzials anhand eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) gefördert. Dies soll Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ermuntern, zuerst ihr Gebäude zu analysieren und allenfalls zu sanieren, beispielsweise bevor eine neue Heizung eingebaut wird. Diese kann dann entsprechend kleiner und energiefreundlicher konzipiert werden. Der Heizungsersatz selbst wird weiterhin auf kantonaler Ebene und künftig dank der Annahme des Klimagesetzes auch verstärkt auf nationaler Ebene gefördert.

Die Kosten für eine Gebäudeanalyse im Rahmen des GEAK Plus beginnen bei 1'500 Franken und sind von der Grösse der Liegenschaft abhängig. Die Gemeindeförderbeiträge belaufen sich auf 500 Franken bei Einfamilienhäusern sowie auf 1'000 Franken bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften. Für Energiefördermassnahmen stellt die Gemeinde Herisau pro Jahr 24'000 Franken zur Verfügung. Es können nicht mehr Förderbeiträge zugesichert werden als die jährlich im Budget bereitgestellten Mittel. Die Gesuche werden nach dem Eingangsdatum behandelt. Sind die Mittel erschöpft, besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.

Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar in Kraft und werden auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht. Anfragen können an die Umweltschutzfachstelle, stefano.dias-machado@herisau.ar.ch, gerichtet werden.

Gemeinde Herisau