Thomas Preisig, Einwohnerrat SVP, reichte unlängst eine Interpellation beim Herisauer Gemeinderat ein. In dieser stellte er die Persönlichkeits- und Datenschutz-Konformität bei der Behandlung von Einwohnerratsanfragen in Frage. Seit Frühjahr 2021 hätten in mindestens vier ihm bekannten Fällen möglicherweise Rechtsverletzungen stattgefunden.
Beschwerden bleiben nicht anonym
Mehrere eingereichte Kritiken aus der Bevölkerung seien ungefiltert und unter Offenlegung des Namens direkt an betroffene Mitarbeiter oder Gemeinderäte weitergeleitet und damit das Persönlichkeits- und Datenschutzrecht verletzt worden. Im Sommer 2022 wurde zudem auf Grund eines Hinweises aus der Bevölkerung ein Bauvorhaben ohne Bewilligung gestoppt. Dabei wurde der Name des Hinweisgebers ebenfalls bekanntgegeben, ohne diesen davon zuvor in Kenntnis zu setzen.
Offenlegung heikel, bedenklich und rechtsverletzend
Den Umgang mit den Rückmeldungen seitens der Empfänger innerhalb der Gemeinde stuft Preisig als bedenklich und heikel ein. Dieses Verhalten könne gar geahndet werden. Der Interpellant fordert den Gemeinderat daher auf, die konkreten Richtlinien zum vertraulichen Umgang mit Beschwerden und Kritik aus der Bevölkerung offenzulegen. Darüber hinaus fragt er, weshalb der Daten- und Persönlichkeitsschutz in genannten Fällen nicht eingehalten wurde. Letztlich fordert Preisig auch eine Stellungnahme des Rates, wie dieser gedenkt, die Einhaltung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes bei inskünftigen Anfragen besser zu gewährleisten.