- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Am 9. Juni stimmen wir über das neue Stromgesetz ab. Es will den Ausbau von grossen Energieanlagen in der freien Natur erleichtern – beispielsweise Windränder in Wäldern oder Dutzende Fussballfelder grosse Solarparks in den Alpen.
Sogar in den besonders geschützten und wertvollsten Gebieten, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgeführt sind, sollen Energiebauten erlaubt sein.
Energie über alles?
Möglich macht’s eine neue Bestimmung, die das Interesse an der Erzeugung erneuerbarer Energien über alle anderen Interessen stellt, insbesondere solche des Naturschutzes.
Dies verletze die Bundesverfassung, schreibt Professor Alain Griffel von der Universität Zürich in einem Gutachten. Der Gesetzgeber sei zwar befugt, einzelne öffentliche Interessen zu gewichten. Er dürfe «jedoch nicht gegen Interessengewichtungen verstossen, die bereits auf Verfassungsstufe vorgenommen wurden».
Verschandelung der Landschaft
Ein genereller Vorrang des Interesses an der Erzeugung erneuerbarer Energien verstosse deshalb gleich «in verschiedener Hinsicht gegen die Bundesverfassung».
Professor Griffel hat recht. So geht das nicht.
Die gescheiterte Energiewende auf Biegen und Brechen mit Verfassungsverstössen und der Verschandelung unserer schönen Landschaften durchzuboxen, ist keine gute Idee.
Affront gegenüber Volk
Und es ist auch ein Affront gegenüber dem Souverän, gegen das Volk und die Kantone, die ihren demokratischen Willen zum Schutz von Natur und Landschaft mehrfach bekundet haben.
Schicken wir dieses missratene Stromgesetz darum am 9. Juni zurück an den Absender.
Die Schweiz hat etwas Besseres verdient.