- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Die eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)» nimmt unsere Bundesverfassung ernst und schützt unsere Grundrechte vor einer übergriffigen Politik. Dazu wird Artikel 10 der Bundesverfassung um zwei einfache Sätze ergänzt: «Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit bedürfen der Zustimmung der betroffenen Person. Aus der Verweigerung der Zustimmung darf die betroffene Person nicht gebüsst werden und es dürfen ihr keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.»
Faktische Impfpflicht
Damit wird sichergestellt, dass die verfassungsmässig garantierte persönliche Freiheit auch gilt. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber jüngst leider ziemlich vergessen gegangen. In der Corona-Zeit verfügten manche Länder eine Impfpflicht, und auch in der Schweiz war der Druck auf die Ungeimpften so gross, dass ihn viele als faktische Impfpflicht empfanden. Das Ganze hatte den Charakter einer Art Nötigung.
Das böse Wort von der «Pandemie der Ungeimpften» machte die Runde – eine Behauptung, die sich als komplett falsch herausgestellt hat.
Diskriminierung einen Riegel schieben
Umso ungerechter und deplatzierter waren die handfesten Nachteile und die Diskriminierung, denen Ungeimpfte ausgesetzt waren.
Solche Übergriffe einer ins Autoritäre abgleitenden Staatsmacht sind jederzeit wieder möglich – etwas anderes zu erwarten, wäre naiv. Dem gilt es mit dem neuen Verfassungsartikel einen Riegel zu schieben.
Schutz vor staatlicher Willkür
Solch willkürlicher staatlicher Zwang darf nicht dazu führen, dass zentrale Grundrechte unserer Bundesverfassung ausgehebelt werden.
Mit einem Ja am 9. Juni stärken wir die elementaren Grund- und Menschenrechte – und uns selbst vor ungewollten, ungerechtfertigten Übergriffen.