- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerats verlangt «rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung». Und dies, obwohl die Bürger einer solchen Medienförderung in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 eine deutliche Abfuhr erteilt haben.
Auch die Schwesterkommission des Nationalrats stimmt den Vorstössen aus der Kleinen Kammer zu. Damit missachten die Parlamentarier den Volkswillen, sie verachten den Souverän.
Volkswillen schamlos uminterpretiert
Wie schamlos die Politiker dabei den Volkswillen uminterpretieren, zeigt sich unter anderem darin, dass sie von «unbestrittenen Teilen des Massnahmenpakets zugunsten der Medien» – also des vom Volk abgelehnten Mediengesetzes – sprechen, die nun trotzdem umsetzt werden sollen.
Kein «Respekt vor dem Stimmvolk»
Haben die Parlamentarier denn etwa eine Volksbefragung durchgeführt, welche Teile des Mediengesetzes «unbestritten» seien? Konnte das Volks ankreuzen, welche Teile des Gesetzes es ablehne und welche es abnehme?
Natürlich nicht. Das Stimmvolk hat das ganze Paket in Bausch und Bogen versenkt. Es lehnte eine noch höhere Subventionierung der Medien ab – das ist das demokratische Verdikt.
Grundsätzliche Ablehnung der Medienförderung
Dass diese Ablehnung grundsätzlicher Art war, belegt auch eine repräsentative Nachabstimmungsbefragung. Demnach war das wichtigste Argument für das Nein der Stimmbürger die Überzeugung, «dass staatliche geförderte Medien ihre Wächterrolle nicht mehr wahrnehmen».
Volksvertreter?
Die Mehrheit der Volksvertreter schert sich darum allerdings nicht. Nur eine Minderheit hielt fest, es sei «hinsichtlich des Respekts vor dem Stimmvolk problematisch, diese Massnahmen nun erneut vorzuschlagen».
Das ist es in der Tat.