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Kanton SG
18.10.2024

Mehrere Fälle von Schwarzarbeit an den Olma-Ständen

An den Olma-Ständen wurden mehrere Standbetreiber erwischt, die Arbeiter illegal engagierten. Bild: Patrice Ezeogukwu
Am Mittwoch, 16. Oktober 2024, kontrollierte das Arbeitsmarktinspektorat Standbetreibende an der Olma auf Schwarzarbeit. Die Kontrolleure stellten mehrere Verstösse gegen das Meldeverfahren fest. Die verantwortlichen Standbetreiber werden bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen verzeigt.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit führt an der Olma und an der OFFA standardmässig Kontrollen auf Schwarzarbeit durch. Diese erfolgen im Austausch mit den Verantwortlichen der Olma Messen. Unterstützt durch Mitarbeiter der Stadtpolizei St.Gallen und des Zolls fanden am vergangenen Mittwoch entsprechende Prüfungen statt.

Insgesamt liegen sowohl die Anzahl als auch die Schwere der festgestellten Verstösse im Rahmen der vergangenen Jahre. Im Fokus der Kontrollen standen nicht die Olma Messen als Veranstalterin der Messe, sondern die einzelnen Standbetreiber, die als Arbeitgeber für ihre Angestellten verantwortlich sind.

Menschen mit Schutzstatus S ohne Bewilligung beschäftigt

Die Kontrolleure stiessen auf mehrere Fälle, in denen Angestellte aus dem EU-/EFTA-Raum den Behörden nicht ordnungsgemäss über das Meldeverfahren gemeldet wurden. Ein Standbetreiber beschäftige einen Angestellten mit Schutzstatus S, ohne dass die dazu erforderliche kantonale Arbeitsbewilligung vorlag.

In einem Fall gingen die Behörden einem privaten Hinweis nach, wonach ein Standbetreiber mehrere Personen schwarz beschäftigen soll. Bei der Prüfung vor Ort erhärtete sich der Verdacht. Vom Standbetreiber wurden noch vor Ort weitere Unterlagen für die vertiefte Prüfung eingefordert. Sämtliche fehlbaren Arbeitgeber werden bei der Staatsanwaltschaft verzeigt und müssen mit einem Strafverfahren rechnen.

Geschummelt bei der Etikettierung von Lebensmitteln

An einem Stand stiessen die Arbeitsmarktinspektoren auf einen mutmasslichen Fall von nicht wahrheitsgetreu gekennzeichneten Lebensmitteln. Der Verdacht wurde umgehend dem zuständigen kantonalen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mitgeteilt.

Unternehmen oder Privatpersonen, die Hinweise darauf haben, dass jemand in ihrem Umfeld Schwarzarbeit leistet oder ermöglicht, werden ermutigt, ihren Verdacht den Behörden online oder telefonisch zu melden. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit geht jedem Hinweis nach.

pd