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Schweiz
26.12.2024
28.12.2024 10:01 Uhr

Strom, Reisen, Renten: Das ändert sich 2025

Bild: Archiv
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz mehrere Gesetzesänderungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Strompreise:
Der Strom wird im Durchschnitt um 10 Prozent günstiger. Ein typischer Haushalt spart somit pro Jahr etwa 141 Franken. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden und Anbietern.

Krankenkassenprämien:
Die Prämien steigen im Durchschnitt um 6 Prozent, was einer Erhöhung von rund 22 Franken pro Monat entspricht. Die mittlere Prämie beträgt somit knapp 379 Franken pro Monat.

Reisen nach Grossbritannien:
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus der Schweiz eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Grossbritannien. Die Genehmigung kostet 10 britische Pfund (ca. 11 Franken) pro Person, ist zwei Jahre gültig und kann online oder per App beantragt werden.

Wertfreigrenze bei Einkäufen im Ausland:
Die Wertfreigrenze für zollfreien Einkauf im Ausland wird von 300 auf 150 Franken gesenkt. Das bedeutet, dass bei Einkäufen über 150 Franken die Mehrwertsteuer von 8.1 Prozent entrichtet werden muss.

Verhüllungsverbot:
Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten verboten, das Gesicht zu verhüllen. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu 1000 Franken. Ausnahmen gelten unter anderem aus gesundheitlichen Gründen, bei klimatischen Bedingungen oder für einheimisches Brauchtum wie die Fasnacht.

Blutspende:
Ab 2025 dürfen alle Menschen Blut spenden, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Das bisherige Diskriminierungsverbot wird somit aufgehoben. Zudem dürfen Blutspenden nicht vergütet werden, und es dürfen keine bezahlten Blutprodukte importiert werden.

Rabatte:
Die Preisbekanntgabeverordnung wird angepasst, wodurch die bisherige Regelung, dass ein Rabatt sich auf den tiefsten Preis der letzten 30 Tage beziehen muss, entfällt. Dies könnte zu vermehrten Scheinrabatten führen. Konsumentenschützer raten daher, Preise vor dem Kauf genau zu prüfen.

Autoposer:
Fahrzeuge, die unnötigen Lärm verursachen, werden strenger kontrolliert. Die Polizei kann solche Fahrzeuge künftig sofort stilllegen.

AHV:
Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung steigen. Ab 01.01.2025 sind die Werte wie folgt:
Die Mindestrente erhöht sich auf 1260 Franken, die Maximalrente auf 2520 Franken pro Monat.

Familienzulagen:
Die Kinderzulage wird auf mindestens 230 Franken und die Ausbildungszulage auf mindestens 280 Franken pro Monat erhöht.

Unfallversicherung und 2. Säule:
Die Höchstgrenze des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung steigt auf 156'560 Franken. In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) werden die Eintrittsschwelle auf 25'725 Franken und der Koordinationsabzug auf 14'905 Franken angehoben.

Säule 3a:
Nachzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) sind künftig unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei Erwerbsunterbrüchen.

Zivilklage:
Der Kostenvorschuss für Zivilklagen wird auf maximal die Hälfte der voraussichtlichen Gerichtskosten begrenzt, was den Zugang zum Recht erleichtern soll.

Opferhilfe:
Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von Straftaten werden erhöht. Die Höchstbeträge steigen auf 70'000 Franken für Entschädigungen und 100'000 Franken für Genugtuungen.

Erben und Vererben im Ausland:
Durch das Haager Testamentsabkommen wird die grenzüberschreitende Anerkennung von Testamenten erleichtert, was mehr Gestaltungsspielraum für im Ausland lebende Personen bietet.

Minderjährige:
Der Schutz vor Zwangsehen wird verbessert. Ehen mit Minderjährigen werden künftig grundsätzlich nicht mehr anerkannt.

Radioempfang:
Ab 2025 sind die Radiosender der SRG nur noch über DAB+ empfangbar. Insgesamt werden 850 UKW-Sendeanlagen im gesamten Land abgeschaltet.

Jugendschutz:
Ab 2025 tritt die erste Etappe des neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele in Kraft. Ziel ist es, Minderjährige besser vor Gewaltdarstellungen oder sexuell expliziten Szenen zu schützen.

USB-C-Standard:
Ab dem 28. Dezember 2024 müssen neu auf den Markt gebrachte Elektronikgeräte in der Schweiz und der Europäischen Union (EU) mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. 

Automatisiertes Fahren:
Ab dem 1. März 2025 wird automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich, jedoch mit Einschränkungen. Neu dürfen Lenker auf Autobahnen einen genehmigten Autobahnpiloten nutzen. 

Energieeffizienz-Kategorien:
Ab 2025 werden nur noch die effizientesten Fahrzeugmodelle in die Kategorie A eingestuft.

herisau24.ch / stz.