Leserbrief:
Das Grundrecht der Religionsfreiheit wird neu interpretiert in Richtung „Gesellschaft ohne Religion“. Der eigentliche Sinn der Religionsfreiheit ist aber, die freie Religionsausübung zu schützen. Wenn festgehalten wird, dass geschlechtergetrennter Unterricht (der frei gewählt wird!), gegen ein Grundrecht verstösst, ist das dicke Post. Wenn religiöse Anlässe im Schulalltag (von denen man sich – trotz der freien Wahl dieser Schule – dispensieren kann) ein Problem darstellen, trifft dies das Herz unserer christlichen Werte-Schulen. Wenn christliche Werteschulen per se keine staatliche Unterstützung mehr erhalten sollen, hat der Staat vergessen, auf welchem (zumindest historischen!) Fundament er steht.
Nota bene: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der betroffenen Gemeinden haben der Unterstützung dieser Schulen zugestimmt. Regelmässig übersteigt die Nachfrage die Möglichkeiten dieser Schulen. Niemand wird gezwungen, diese Schule zu besuchen.
Dieses Bundesgerichtsurteil ist keine kleine Sache, sondern ein Dammbruch. In der ganzen Diversitätsdebatte erträgt man die christliche Diversität offenbar nicht mehr. „Wacht auf, ihr Christen, seid bereit!“
Pfarrer Roman Giger, St.Gallen
Dompfarrer Beat Grögli, St.Gallen
Pfarrer Sebastian Wetter, Wil