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Kanton SG
10.02.2025

"50'000'000 m2 Landwirtschaftsland weg!"

Bild: Hans Tanner
Hans Tanner aus Degersheim nimmt in einem Leserbrief Stellung zur Entwicklung der Landnutzung im Kanton St. Gallen.

Leserbrief: 

Im Kanton St. Gallen sind in den letzten 30 Jahren mehr als 5000 ha produzierende landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) verschwunden!
In einer Interpellation haben die drei SVP-Kantonsräte Christian Freund, Hans Tanner und Bruno Schweizer die St. Galler Regierung angefragt, wie sich die Bauzonen, die Strassenflächen, die Gewerbeflächen, die Waldfläche, die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), die Alpfläche und auch die Biodiversitätsfläche im Kanton St. Gallen in den letzten 30 Jahren verändert haben.
In der Antwort der Regierung, die Ende Januar veröffentlicht wurde, ist zu lesen, dass wie erwartet die Bauzone, die Strassenflächen, die Gewässerflächen sowie die Waldfläche zugenommen haben. Die einzige Verliererin ist die landwirtschaftliche Nutzfläche sowie die Alpfläche.  

Flächen haben zugenommen

So hat zwischen 2001 und 2024 die Bauzone um 805 ha zugenommen. Die grösste Zunahme ging direkt zu Lasten der LN, ein kleiner Teil ging zulasten des Waldes, jedoch musste gemäss dem aktuellen Waldgesetz der gerodete Wald an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden, was wiederum zulasten der LN ging. Die Regierung schreibt auch, dass 74 ha der geschaffenen Bauzonen zulasten von Erholungs- und Grünanlagen gingen, jedoch wurden auch diese Zonen mehr als kompensiert, so wurden in derselben Zeit 365 ha Erholungs- und Grünanlagen auf Kosten der LN geschaffen.
Die Strassenflächen haben zwischen 1985 und 2018 um 851 ha zugenommen. Auch hier zum allergrössten Teil direkt zu Lasten des LN, nämlich 586 ha. Ein kleinerer Teil, nämlich 42 ha, war Wald, auch dieser musste natürlich ersetzt werden und ging wiederum zulasten der LN.
Die Gewässerfläche nahm zwischen 1985 und 2018 um 118 ha zu. Wiederum ging der Bärenanteil der Zunahme zulasten der LN, nämlich 80 ha, 33 ha gingen zulasten des Waldes.  Die Waldfläche nahm in derselben Zeit total um 1014 ha zu, hier ging der grösste Teil zulasten der Alpwirtschaft, resp. zulasten der bestockten Flächen und Gebüsche.
Der Anteil LN, der zugunsten des Waldes verloren ging, ist auf die Ersatzaufforstungen bei Rodungen für Bauland und Strassen zurückzuführen.
Alpflächen gingen im Zeitraum von 1985 bis 2018 rund 941 ha verloren, dies hauptsächlich zugunsten bestockter Flächen und Gebüsch, was wiederum grösstenteils irgendwann zu Wald wird. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) konnten nur im Zeitraum zwischen 2017 und 2024 beantwortet werden, in diesen 7 Jahren nahm diese Fläche um ganze 523 ha zu, umgerechnet auf 33 Jahre würde auch dies eine Zunahme um 2465 ha bedeuten, effektiv sind jedoch Stand 2024 im Kanton St. Gallen 9785 ha BFF vorhanden.  

Grosse Verliererin

Die LN nahm zwischen 1985 und 2018 um satte 4451 ha ab und beträgt heute noch 66’960 ha. Rechnet man von diesen Zahlen die gut 9’000 ha BFF ab, ergibt dies noch 57’000 ha produzierende LN in Kanton St. Gallen. 

In 10 Generationen keine produzierende LN mehr  

Machen wir mit Überbauen, Ökologisierung und Landverschwendung durch überdimensionierte Renaturierungen in diesem Tempo weiter, so sind in weniger als 10 Generationen die produzierende LN verschwunden.
Die Verschwendung der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch die Bautätigkeit ist seit einigen Jahren ein grosses Thema, durch verschiedene Massnahmen und Initiativen wurde versucht, diesen Verschleiss zu bremsen. Im Gegenzug hat aber der masslose Verschleiss durch Renaturierungen erst richtig begonnen, so bspw. das Projekt Hochwasserschutz am Rhein, das auf einen Schlag 300 ha LN zerstört, oder die Renaturierung an der Thur, das ebenfalls 6,5 ha beste LN, zerstört. Es ist zwingend und sofort ein radikales Umdenken nötig, das Landwirtschaftsland ist nicht nur durch die wachsende Bevölkerungszahl gefährdet, sondern ebenso durch die masslosen Renaturierungs- und Ökologisierungsprojekte. 

Auch das Waldgesetz muss überarbeitet werden

Ebenso muss das Waldgesetz dringend überarbeitet werden und darf in seinem Schutzstatus nicht über das Landwirtschaftsland gestellt werden. Das Landwirtschaftsland ist in den letzten Jahren zum Selbstbedienungsladen für Ökologisierungen und Renaturierungen verkommen, die nun veröffentlichten Zahlen zeigen deutlich, dass diesem Verschleiss mit aller Kraft entgegnet werden muss. Das Landwirtschaftsland muss nicht nur gegen die Überbauung geschützt werden, sondern zunehmend auch gegen überdimensionierte Renaturierungen.
Hans Tanner 
SVP Kantonsrat
Degersheim 

eing.