Die SVP-Fraktion konnte im Kantonsrat einen wichtigen Erfolg verbuchen, teilt sie mit: Das von ihr initiierte Standesbegehren zur Vereinfachung von Landesverweisungen wurde mit breiter Unterstützung überwiesen.
Die Mitte-EVP- sowie die FDP-Fraktion brachten Präzisierungen im Wortlaut der Standesinitiative ein, denen die SVP zustimmte, um eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit zu erreichen.
Hintergrund der Standesinitiative war die stetig zunehmende Arbeitslast von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Justizvollzug, wobei ein erheblicher Teil des Mehraufwands mit der Ausländer- und Flüchtlingskriminalität zusammenhängt.
Bei den Gerichten konnten unter anderem die aufwändigen und komplizierten Regelungen in der Anwendung der Härtefallklausel als Ursache der Überlastung identifiziert werden.
Die derzeitige Regelung bei Ausschaffungen erlaubt die Anwendung der Härtefallklausel viel zu häufig und verzögert damit die Ausschaffung rechtskräftig verurteilter Ausländer unnötig.
Besonders bei der Ausschaffung von Kriminaltouristen, die keine Anknüpfung an die Schweiz haben, sind schnellere Verfahren notwendig. Neben der Entlastung der Justiz kann mit dieser Standesinitiative also auch zur Sicherheit der Bevölkerung beigetragen werden.
Mit der Standesinitiative fordert der Kantonsrat den Bund auf, bei Kriminaltouristen die Pflichtverteidigung abzuschaffen, Landesverweise per Strafbefehl zu ermöglichen sowie die Anwendung der Härtefallklausel generell zu schwächen.
Diese Änderungen können insbesondere bei Kriminaltouristen, welche keine Anknüpfung an die Schweiz haben, zu schnelleren und konsequenteren Ausschaffungsentscheiden führen.
Die SVP-Fraktion erwartet, dass das Bundesparlament die Standesinitiative des Kantons St.Gallen rasch behandelt und dringend notwendige Anpassungen zeitnah vorgenommen werden.
Die SVP des Kantons St.Gallen wird sich weiterhin mit aller Kraft für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen. Dazu gehört die konsequente Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative, die bereits im Jahr 2010 von Volk und Ständen gutgeheissen wurde.
Die heutige Entscheidung des Kantonsrats ist ein klares Signal an den Bund für eine striktere und effizientere Anwendung der Ausschaffung von kriminellen Kriminaltouristen.