Aus der gemeinsamen Medienmitteilung der Fraktionen FDP.Die Liberalen und SVP AR:
Die Fraktionen der FDP.Die Liberalen und der SVP AR setzen sich für eine faire und nachhaltige Finanzierung der Pensionskasse AR ein. Im Rahmen der anstehenden Debatte zur Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse AR (PKG Rev 26) bringen die beiden Fraktionen im Sinne eines bürgerlichen Kompromisses einen gemeinsamen Änderungsantrag ein, der eine Anpassung der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorsieht.
Anpassung des Beitragssatzes auf 56 Prozent / 44 Prozent
Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats haben sich in 1. Lesung für eine neue Beitragsaufteilung von 60 Prozent (Arbeitgeber) und 40 Prozent (Arbeitnehmer) ausgesprochen, während das aktuelle geltende Gesetz ein paritätisches Verhältnis von je 50:50 vorsieht. Eine entsprechende Anpassung des Verteilschlüssels zu 60:40 führt zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten für die angeschlossenen Arbeitgeber von über 3 Millionen Franken, insbesondere für den Kanton, die Gemeinden und Institutionen wie den Spitalverbund AR.
Die Fraktionen der FDP.Die Liberalen und der SVP AR werden in einem gemeinsamen Antrag eine Anpassung auf 56 Prozent / 44 Prozent, analog zu den umliegenden Kantonen St. Gallen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden, fordern. Auch bei dieser Aufteilung wird die Staatskasse noch mit jährlich rund 2 Millionen belastet, was jedoch einer spürbaren Entlastung der Arbeitgeber im Vergleich zum durch den Regierungsrat vorgeschlagenen Verteilschlüssel entspricht, ohne dabei die Versicherten erheblich zu belasten. Zudem können den Arbeitnehmern auch mit dem neuen Verteilschlüssel weiterhin attraktive Sparpläne angeboten werden.
Kosteneinsparungen und Haushaltsverantwortung
Angesichts der finanziellen Lage des Kantons ist es notwendig, das Ausgabenwachstum zu begrenzen, ohne Leistungseinbussen vorzunehmen. Der vorgeschlagene Beitragssatz von 60 Prozent / 40 Prozent führt zu jährlichen Mehrausgaben von über drei Millionen Franken, die in Zeiten notwendiger Sparmassnahmen zu vermeiden sind. Eine Anpassung gemäss Antrag der beiden bürgerlichen Fraktionen bringt eine finanzielle Entlastung von rund einer Million Franken, stärkt aber die langfristige Stabilität der Pensionskasse, wobei auch die Arbeitnehmer gegenüber der heutigen Lösung klar profitieren.