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10.05.2025
13.05.2025 14:57 Uhr

«Vorsorge-Empfehlung bei Teilzeitarbeit»

Bild: Raiffeisenbank
Teilzeitarbeit ist beliebt. Dabei sollte die Vorsorge jedoch nicht vergessen gehen. Wie können Sie Ihr Pensum reduzieren, ohne bei der finanziellen Absicherung zurückzustecken? Drei Tipps für Teilzeitarbeitende.

Ratschlag #1

Schützen Sie sich vor der Teilzeitfalle.

Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf Vollzeitpensen ausgerichtet. Bei der Pensionskasse ist das am deutlichsten spürbar: Hier ist nur der Lohn versichert, der nach dem Koordinationsabzug von CHF 26'460.– übrigbleibt. Bei Teilzeitlöhnen ist das oft nicht mehr sehr viel. Entsprechend klein fallen die Einzahlungen in die Pensionskasse aus. Beträgt der Jahreslohn weniger als CHF 22'680.– (Stand 2025), ist der Pensionskassenanschluss nicht mal obligatorisch.

Die 1. Säule (staatliche Vorsorge, AHV) hat die Aufgabe, eine Grundrente zu gewährleisten, die die Existenz sichert. Die 2. Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) soll zusammen mit den Leistungen der 1. Säule den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Der Koordinationsabzug stellt sicher, dass die Pensionskasse nur Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, für die nicht schon die 1. Säule Leistungen ausrichtet. Dadurch wird vermieden, dass Lohnbestandteile doppelt versichert werden.

Sprechen Sie darum mit Ihrem Arbeitgeber: Es gibt Kassen, die auch tiefere Löhne versichern oder den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen. So können Sie mehr fürs Alter ansparen. Würde der Koordinationsabzug bei einem Jahreseinkommen von CHF 40'000 wie in der folgenden Grafik dargestellt, zur Hälfte reduziert, wäre der versicherte Lohnanteil CHF 26'770 anstatt CHF 13'540.

Grafik:

Bild: Raiffeisenbank Appenzeller Hinterland

Ratschlag #2

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Säule 3a.

Indem Sie in die Säule 3a einzahlen, können Sie zusätzliches Kapital fürs Alter ansparen. Falls Sie bei einer Pensionskasse versichert sind, liegt der Maximalbetrag bei jährlich CHF 7'258.–. Dieser Betrag kann vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden. Auch wenn Sie aufgrund begrenzter finanzieller Mittel nicht den maximalen Betrag in Ihr Säule 3a-Konto einzahlen können, lohnt es sich dennoch, regelmässig Beiträge zu leisten, da selbst kleinere Einzahlungen langfristig zu einer besseren Altersvorsorge beitragen und steuerliche Vorteile bieten. Dabei steht es Ihnen frei, Ihr Vorsorgegeld in ein Säule-3a-Konto einzuzahlen oder in Vorsorgefonds zu investieren und so von den Renditechancen an den Finanzmärkten zu profitieren. Im Vergleich zu einem Säule 3a-Konto, das wie ein Sparkonto funktioniert, kann mit einem Vorsorgefonds von Renditechancen profitiert werden. Die Fonds enthalten unterschiedlich grosse Anteile an Liquidität Aktien und Obligationen – abhängig vom persönlichen Risikoprofil.
Ab 2025 besteht die Möglichkeit im Nachtrag einzubezahlen, sofern im aktuellen Jahr der Maximalbetrag einbezahlt wurde. 

Ratschlag #3

Zahlen Sie freiwillig in die Pensionskasse ein.

Auch mit freiwilligen Einzahlungen in Ihre Pensionskasse können Sie dafür sorgen, dass Ihre Rente höher ausfallen wird. Voraussetzung ist eine sogenannte Beitragslücke – auch Einkaufspotenzial genannt. Diese besteht, wenn das angesparte Altersguthaben kleiner ist als das Guthaben, das vorhanden sein müsste, wenn Sie immer mit dem aktuellen Lohn versichert gewesen wären. Wenn Sie also zum Beispiel in der Vergangenheit eine Auszeit gemacht haben oder zu einem Arbeitgeber mit attraktiveren Vorsorgeleistungen gewechselt sind, ist ein Einkaufspotenzial möglich. 
Vor jeder Einzahlung sollte der Deckungsgrad der Pensionskasse überprüft werden bzw. individuell betrachtet werden, ob ein Einkauf effektiv die Leistungen verbessert.

Vorsorgeexperte Lennart Büchler: «Schliessen Sie eine Sparzielversicherung ab.»

Die besten Vorsorgepläne nützen nichts, wenn Sie sich nicht gegen Unvorhergesehenes schützen. Bleiben Sie auf der sicheren Seite, indem Sie Ihre Vorsorgelösung mit einer Sparzielabsicherung ergänzen. Bei Erwerbsausfall und bei Invalidität infolge einer Krankheit und eines Unfalls zahlt Raiffeisen die Sparbeiträge weiterhin für Sie ein.

Bild: Raiffeisenbank Appenzeller Hinterland

Raiffeisenbank Appenzeller Hinterland
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Raiffeisenbank Appenzeller Hinterland