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Stein AR
22.10.2020

Aktuelle News der Gemeinde Stein AR

Nachfolgend finden Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen: Voranschlag 2021 und Aufgaben- und Finanzplan, Bericht der kantonalen Finanzaufsicht und Stellungnahme zum kantonalen Richtplan; Deponiestandorte.

Voranschlag 2021 und Aufgaben- und Finanzplan

An seiner Gemeinderat- Sitzung hat der Gemeinderat den Voranschlag 2021 einstimmig zu Handen der Stimmbürgerschaft verabschiedet.

Bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 3.70 Einheiten schliesst der Voranschlag der Erfolgsrechnung bei einem Aufwand von CHF 7'307'500 und einem Ertrag von CHF 7‘241‘620 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 65'880. Der Voranschlag der Investitionsrechnung geht von Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF 296‘900 aus.

In sämtlichen Ressorts wurde sehr kostenbewusst und trotzdem der Realität entsprechend budgetiert. Die Auswirkungen der Coronapandemie auf den Steuerertrag sind schwierig abzuschätzen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Steuereingänge bei den Natürlichen Personen stagnieren und bei den Juristischen Personen ein leichter Rückgang zu verzeichnen sein wird.

Weiterhin fallen im Sozialbereich ausserordentliche Aufwände infolge einiger Fälle an, die den Voranschlag belasten.

In der Investitionsrechnung ist er Ersatz der Ölheizung im Gemeindehaus vorgesehen, zudem ist das dritte Drittel für die Anschaffung des Tanklöschfahrzeugs aufgeführt. Ebenfalls wird die Subvention für die Beschaffung des Fahrzeuges von der Assekuranz im kommenden Jahr eingeplant. Für die voraussichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Schulraumerweiterung (inkl. Projektierungskredit) wird im Jahr 2021 ein Betrag von total CHF 250'000 budgetiert. Aufgrund der verschiedenen Investitionen wird die Verschuldung zukünftig ansteigen, sich jedoch in einem akzeptablen Rahmen bewegen.

Ausserdem genehmigte und verabschiedete der Gemeinderat den Aufgaben- und Finanzplan auf Basis der Zahlen des Voranschlages 2021. Das Ziel des Aufgaben- und Finanzplans ist es, die Gemeindeaufgaben mit ihren rechtlichen Grundlagen, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen.

Die öffentliche Orientierungsversammlung findet am Mittwoch, 11. November 2020 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Stein statt, unter Einhaltung der dann geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie. Der Gemeinderat informiert dann detailliert über den Voranschlag 2021 und über den Aufgaben- und Finanzplan. Sämtliche Steiner Haushalte werden rechtzeitig mit einem Exemplar des Voranschlages bedient, der Aufgaben- und Finanzplan kann spätestens ab dem 9. November 2020 unter www.stein-ar.ch eingesehen werden.

Bericht der kantonalen Finanzaufsicht

Die Kantonale Finanzaufsicht prüft jährlich die Finanzlage aller Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Es geht dabei darum, dass der Kanton finanzielle Risiken oder Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen kann. Im Bericht des Regierungsrates geht hervor, dass in der Gemeinde Stein diesbezüglich keine besonderen Massnahmen notwendig sind. Der Gemeinderat nahm diesen Bericht in positivem Sinne und erfreut zur Kenntnis und dankt allen Beteiligten, welche zu diesem erfreulichen Ergebnis beigetragen haben.

Stellungnahme zum kantonalen Richtplan; Deponiestandorte

Bereits im Sommer 2019 hat sich der Gemeinderat zu den Deponiestandorten vernehmen lassen. Damals wurden sämtliche im Konzept vorgesehenen Standorte sorgfältig geprüft und beurteilt. Der Gemeinderat wies den Kanton in seiner damaligen Stellungnahme auch auf die richtige Verteilung der verschiedenen Standorte im gesamten Kanton hin und forderte eine Entschädigung für die mit einem Deponiestandort verbundenen Belastungen zu Gunsten der Allgemeinheit.

Nun wurden die in ihrer Anzahl stark reduzierten Standorte nochmals im Detail geprüft. Der Gemeinderat zeigt sich bereit, mit der Aufnahme von total sechs Standorten in den Richtplan. Zum Betrieb einer Deponie wird aber immer die Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer benötigt, ohne deren Zustimmung kann keine Deponie betrieben werden.

Der Gemeinderat wiederholte zudem die Forderung nach einer angemessenen Entschädigung für die mit der Deponie verbundenen Belastungen zu Gunsten der Standortgemeinde.

 

Gemeinde Stein