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Herisau
16.06.2025
16.06.2025 19:04 Uhr

Postulat: Gesunder Bilanzüberschuss durch Vorfinanzierung

Archivbild von der Sitzung des Einwohnerrats Herisau am 11. Juni 2025. Bild: herisau24.ch / Claudia Vamvas
Karin Jung, Einwohnerrätin Herisau, und Rémy Chenevard, Einwohnerrat Herisau, haben namens der FDP/GLP-Fraktion ein Postulat betreffend Bilanzüberschuss eingereicht. Das Postulat wird gemäss Gemeindeschreiber Thomas Baumgartner spätestens an der übernächsten Sitzung des Einwohnerrats behandelt.

Postulat im Wortlaut:

Gesunder Bilanzüberschuss durch Vorfinanzierung

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Herisau der letzten Jahre* haben jeweils mit einem erfreulichen Gesamtergebnis abgeschlossen. Die erzielten Ertragsüberschüsse hat der Gemeinderat jeweils dem Konto «Bilanzüberschuss» zugewiesen, der damit mittlerweile auf rund CHF 35.5 Mio. angewachsen ist. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren betrug der Bilanzüberschuss der Gemeinde Herisau noch CHF 11.2 Mio. Diese kontinuierliche Zunahme ist auf eine zurückhaltende Budgetierung, steigende Steuereinnahmen sowie konsequente Sparbemühungen zurückzuführen, was in den vergangenen Jahren zu positiven Jahresabschlüssen geführt hat.

* Jahresergebnis 2024 = + 3'264'505.- CHF / Jahresergebnis 2023 = + 4'911'501.- CHF / Jahresergebnis 2022 = + 8'987'304.- CHF / Jahresergebnis 2021 = + 3'489'141

Ein hoher Bilanzüberschuss bedeutet, dass von den Steuerzahlenden über die Jahre hinweg mehr Mittel einverlangt wurden, als zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendig gewesen wäre. Ein stetig wachsender Bilanzüberschuss ist daher nicht per se als positiv zu werten – zumal der Bilanzüberschuss nicht anderweitig verwendet werden kann und als Reserve blockiert bleibt. Ein Abbau des Kontos «Bilanzüberschuss» ist lediglich durch negative Jahresergebnisse möglich.

Die FDP/GLP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Gemeinde den Bilanzüberschuss aktiv steuern soll. Artikel 2 des Finanzhaushaltsgesetz (FHG) regelt das Haushaltsgleichgewicht und die Schuldenbegrenzung. Ziel ist ein mittelfristig ausgeglichenes Ergebnis, was sich zeitlich an einem Konjunkturzyklus von rund 7 Jahren orientiert. Der Bilanzüberschuss dient dabei als Reserve für konjunkturell schwache Jahre. Die FDP/GLP-Fraktion erachtet es als sinnvoll, dass die Gemeinde Herisau eine vernünftige Zielgrösse für den Bilanzüberschuss definiert. 

Ein wirksames Instrument zur Verwendung von positiven Jahresabschlüssen ist die Verbuchung als gezielte Vorfinanzierung für bereits geplante und bewilligte Investitionsprojekte gemäss Art. 37 FHG. Vorfinanzierungen sind zweckgebundene Reserven für bewilligte Investitionsvorhaben. Sie werden gebildet, um die finanzpolitischen Auswirkungen von Investitionsspitzen zu brechen. Das Konto «Vorfinanzierung» kann dann bei Realisierung der geplanten Projekte abgebaut bzw. aufgelöst werden.

Gemäss Art. 51 Abs. 3 des Geschäftsreglements des Einwohnerrats soll der Gemeinderat beauftragt werden, folgende Fragen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:

1. Wie beurteilt der Gemeinderat die Höhe des Kontos «Bilanzüberschuss» bzw. wie stellt sich der Gemeinderat zur Forderung der FDP-/GLP-Fraktion das Konto «Bilanzüberschuss» gezielt zu reduzieren?
2. Erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll, für den Bilanzüberschuss eine Zielgrösse zu definieren und falls ja, in welcher Höhe würde eine solche Zielgrösse definiert?
3. Wo liegen die Vor- bzw. die Nachteile der Bildung einer Vorfinanzierung?
4. Wieso hat die Gemeinde Herisau die Möglichkeit einer gezielten Vorfinanzierung von bereits geplanten und bewilligten Investitionsprojekten gemäss Art. 37 FHG bisher nicht genutzt?
5. Unter welchen Voraussetzungen ist der Gemeinderat bereit, bei künftigen positiven Jahresergebnissen die Verbuchung auf ein Vorfinanzierungskonto vorzunehmen, so dass das Konto «Bilanzüberschuss» nicht weiter übermässig ansteigt?

Wir fordern Sie auf – geschätzte Kolleginnen und Kollegen Einwohnerräte – das Postulat für erheblich zu erklären und dem Gemeinderat zur Beantwortung zu überweisen. Besten Dank.

Für die FDP/GLP-Fraktion
Karin Jung, Einwohnerrätin
Rémy Chenevard, Einwohnerrat

Einwohnerrat Gemeinde Herisau / Kommunikation