Ausgenommen vom Besuchsverbot in den Spitälern sind einzig:
- Partner von Gebärenden während der Geburt
- Väter von Neugeborenen
- Enge Angehörige von palliativen, schwerkranken oder sterbenden Patientinnen/Patienten
- Jeweils eine Begleitperson von ambulanten Patientinnen/Patienten
Dabei müssen von diesen Besucherinnen/Besucher
Schutzmassnahmen
eingehalten werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Maskenpflicht auf dem gesamten Spitalareal.
- Maximale Besuchsdauer von 60 Minuten pro Besuch.
- Maximal zwei Besucher/innen gleichzeitig in einem Mehrbettzimmer.
- Kontaktdaten hinterlassen
- Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Im Psychiatrischen Zentrum müssen Besucherinnen/Besucher den Besuch vorgängig auf der Patientenstation anmelden. Die anschliessende Besuchszeit soll, wenn immer möglich im Freien oder sonst in den dafür vorgesehenen und für den Besuch reservierten Besucherzimmer stattfinden.