Die Gemeinde Herisau hat mit Unterstützung des kantonalen Tiefbauamts und der Kantonspolizei für die Waisenhausstrasse ein Verkehrsregime für den Verkehr und für die Fussgängerinnen und Fussgänger entwickelt. Das grösste Augenmerk galt dabei der Sicherheit.
Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden während der ca. zwei Jahre dauernden Bauzeit im Baustellenbereich bergseitig geführt. Der Verkehr wird einspurig geführt und mit einer Lichtsignalanlage gesteuert. Die untere Fussgängerquerung erfolgt ebenfalls reguliert mit einem Lichtsignal. Die obere Fussgängerquerung auf Höhe des Hauptzugangs des Berufsbildungszentrums (BBZ) liegt ausserhalb des Baustellenbereichs. Während der Winterzeit werden die Bauarbeiten unterbrochen, das temporäre Verkehrsregime abgebaut und der Verkehr wie gewohnt zweispurig geführt. Ab ca. Anfang März 2026 wird die Baustelleninstallation wieder eingerichtet.
Die neue, bergseitige Fusswegführung wird in der Woche vom 8. bis 13. September erstellt. Das neue Verkehrsregime geht am 15. September in Betrieb, dann beginnen die eigentlichen Bauarbeiten. Zur Unterstützung ist die Kantonspolizei bei Baubeginn vor Ort.
In den nächsten zwei Jahren wird am Hang zwischen Waisenhausstrasse und Bahnhofareal ein Weg erstellt. Dieser wird zu einem neuen Lift sowie einer Passerelle führen und so das Ebnet direkt mit den Bahngleisen verbinden (www.bahnhof-herisau.ch).