Der vom Gemeinderat an die Stimmberechtigten verabschiedete Voranschlag 2021 der Erfolgsrechnung basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 4.3 Einheiten und weist einen Gesamtaufwand von 19'535'405.94 Franken und einen Gesamtertrag von 18'901'139.00 Franken aus. Der Fehlbetrag von 634'266.94 Franken kann über das Eigenkapital gedeckt werden. In der Investitionsrechnung sind Nettoausgaben von 3'585‘000 Franken vorgesehen. Dank komfortablem Eigenkapitalpolster von rund 10.1 Mio. Franken kann der erwartete Rückschlag problemlos aufgefangen werden. Der Abbau des Eigenkapitals im budgetierten Rahmen ist verantwortbar. Der Voranschlag 2021 ist einerseits geprägt von den Unsicherheiten durch COVID-19 und deren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen sowie andererseits durch gestiegene Schulkosten aufgrund steigender Schülerzahlen.
Weniger Steuererträge
Der Voranschlag 2021 steht im Zeichen von COVID-19 und dessen möglichen Auswirkungen und Unsicherheiten auf die Steuererträge. Dies sowohl bei den natürlichen Personen, wegen zu erwartenden tieferen Dividendenausschüttungen, reduzierten Einkünften aufgrund von Kurzarbeit oder leider gar Entlassungen, als auch bei den juristischen Personen, wegen tieferen Gewinnen oder gar Konkursen. Aufgrund dieser Unsicherheiten sind die Steuererträge des Voranschlags 2021 sehr zurückhaltend - leicht unter den Empfehlungen des Kantons - budgetiert (gegenüber Vorjahr: Kanton minus 1.2% / Gemeinde Urnäsch minus 1.8%). Eine weitere Unsicherheit lösen die ab 2021 geltenden höheren Kinderabzüge aus, die trotz Abfederungsmassnahmen durch den Kanton, unter dem Strich zu zusätzlichen tieferen Steuererträgen bei den natürlichen Personen führen können.
Erfreuliche Entwicklung Schülerzahlen
Nachdem 2017 die Talsohle erreicht war, entwickeln sich die Kinderzahlen in Urnäsch wieder sehr erfreulich. Nach kontinuierlicher Zunahme werden nach heutigem Stand im Jahr 2023 gegen 337 Kinder die Schulen in Urnäsch besuchen. Infolge grösserer Klassen werden sukzessive zusätzliche Pensen geschaffen und die vorhandenen Räumlichkeiten zweckmässig angepasst, was zusätzliche Mehrkosten auslöst.
Aufgabenverlagerungen
Die Folgen des kantonalen Entlastungsprogrammes, das erstmals 2015 gegriffen hat, lösen im Voranschlag 2021 wegen Aufgabenverschiebungen (Kürzung oder Wegfall von kantonalen Beiträgen: Spitex, Sonderschüler- und Schülerbeiträge) Mehraufwendungen bzw. Mindereinnahmen von rund 164‘500 Franken aus. Die exogenen Kosten sind anhaltend hoch.
Exogene Kosten
Folgende Gemeindeanteile sind budgetiert: Für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 448‘000 (446‘000) Franken; für den öffentlichen Verkehr 360‘000 (350‘000) Franken; für die Pflegefinanzierung 340‘000 (330‘000) Franken; für die kantonale Spitex 201‘000 (211‘000) Franken; für die Beratungsstelle für Flüchtlinge 124‘000 (128‘000) Franken; für die Führung der gemeinsamen regionalen Berufsbeistandschaft Hinterland 142‘000 (142‘000) Franken. Bei diesen Gemeindeanteilen von 1.62 Mio. Franken handelt es sich um exogene Kosten, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann und die sich auf eine übergeordnete Gesetzesgrundlage stützen. Die Summe der exogenen Kosten bewegt sich im Rahmen des Vorjahrs. Eine Erhebung dieser Verpflichtungen von 2010 bis 2020 zeigt, dass die Belastung des Gemeindefinanzhaushalts mit exogenen Mehrkosten innert dieser Zeit über 900‘000 Franken zugenommen hat (in Klammer: Zahlen Budget Vorjahr).
Netto-Investitionen von 3.858 Mio. Franken
Der Blick in die Investitionsrechnung zeigt, dass 2021 vor allem der Neubau der Gemeindekanzlei mit 3'000'000 Franken sowie die Sanierung des Kanzleiplatzes den Voranschlag prägen. Weitere Investitionsausgaben betreffen: Die Einführung des Kreditoren-Workflows mit 79‘000 Franken; der Gemeindeanteil an die Erschliessungsstrasse Oberes Moos mit 86‘000 Franken; die Bahnhofarealentwicklung mit 60'000 Franken sowie der Ersatz des Kommunaltraktors mit 60‘000 Franken. Die geplanten Netto-Gesamtinvestitionen in der Höhe von 3.858 Mio. Franken sind hoch, jedoch tragbar, im Hinblick auf den Investitionsrückgang ab 2023.
Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear ab Nutzungsbeginn über die festgelegte Nutzungsdauer des nach den neuen Kriterien bewerteten Verwaltungsvermögens und sind veranschlagt mit 929'400.00 Franken. Das abzuschreibende Verwaltungsvermögen betrug per 31. Dezember 2019 rund 15.2 Mio. Franken.
Aufgaben- und Finanzplan
Erstmalig liegt im Kontext des Voranschlags 2021 der Aufgaben und Finanzplan (AFP) der Gemeinde für die Jahre 2022 bis 2024 vor. Dieser wurde auf Basis der Klausurtagung des Gemeinderates anfangs 2020 und des Strategieworkshops mit der Bevölkerung 2019 erarbeitet. Wegen dessen Umfang wird auf eine Wiedergabe des AFP in der Voranschlag-Broschüre verzichtet. Er kann jedoch ab Mitte November von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.