Es gingen 215 gültige Unterschriften ein, im Minimum gefordert waren 100. Die Volksinitiative verlangt, dass der Obstmarkt und der Platz für zehn Jahre in ihrer heutigen Form bestehen bleiben. Zudem dürfen keine öffentlichen Gelder für Projektierungen etc. ausgegeben werden, ausser diese wurden vorgängig von den Stimmberechtigten genehmigt.
Als nächsten formellen Schritt lässt der Gemeinderat nun vom Rechtsdienst prüfen, ob die Initiative für gültig erklärt werden kann. Gemäss Art. 55 Abs. 2 der Kantonsverfassung ist eine Initiative ganz oder teilweise ungültig, wenn sie dem Grundsatz der Einheit der Materie widerspricht, übergeordnetem Recht widerspricht oder undurchführbar ist. Über die Gültigkeit der Initiative entscheidet in Herisau abschliessend der Einwohnerrat.