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Kanton AR
15.06.2021

Warum keine gemeinsame Polizei-Einsatzzentrale?

Bild: pd
Stadt und Kanton St.Gallen sowie beide Appenzell wollen an ihren vier Standorten festhalten – und verzichten auf eine gemeinsame Zentrale. Besonders die Stadt stellt sich quer.

Die Kantonspolizei St.Gallen sowie die Stadtpolizei St.Gallen arbeiten seit 2007 mit dem aktuellen Notruf- und Einsatzleitsystem. Mit diesem System verarbeiten sie alle Notrufe und versorgen ihre Polizisten mit Informationen. Als Mandant am System beteiligt ist auch Appenzell Ausserrhoden und indirekt Appenzell Innerrhoden, das diese Leistungen von der Ausserrhoder Kantonspolizei bezieht. Das System muss nun erneuert werden, da es am Ende des technischen Zyklus steht, teilten die Partner anfangs Jahr mit.

Polizeikorps waren sich uneinig

Die Regierungen der betroffenen Kantone und der Stadt St.Gallen haben deshalb beschlossen, die Erneuerung des Notruf- und Einsatzleitsystems gemeinsam anzugehen und dieses öffentlich auszuschreiben. Das neue Einsatzleit- und Informationssystem wird in einem sicheren Rechenzentrum betrieben. Dieses bauen die Kantone und die Stadt nicht selbst, sondern beabsichtigen, die Dienstleistung am Markt mittels einer Ausschreibung zu beziehen.

Das Projekt umfasst alle Sicherheits- und Rettungsaufgaben und berücksichtigt sämtliche Notrufnummern (112, 117, 118 und 144). Ruft in Zukunft eine Person beispielsweise aus der Gallusstadt, aus Appenzell oder Herisau eine Notrufnummer an, leitet das System den Notruf automatisch an das zuständige Polizeikorps weiter. Die Arbeitsplätze der Polizisten können an ihren bisherigen Standorten erhalten bleiben.

Im Klartext bedeutet dies, dass man zwar auf ein gemeinsames System setzt, aber die vier Einsatzzentralen weiter separat betrieben will. Begründet wird der Entscheid in einer gemeinsamen Medienmitteilung der betroffenen Polizeien damit, dass die Arbeitsplätze der Polizisten nicht zentralisiert werden müssten, sondern an ihren jeweiligen Hauptstandorten erhalten bleiben können. 

«Es gab abweichende Beurteilungen»

Besonders die Kantonspolizei St.Gallen hätte nichts gegen eine grosse Einsatzzentrale gehabt. «Aus Sicht der Kantonspolizei St.Gallen hätte eine Einsatzzentrale auch mit zentralen Arbeitsplätzen für die beteiligten Kantone keine nennenswerten Nachteile gebracht. Unsere Partner machten in diesem Punkt abweichende  Beurteilungen. Für den Kanton St.Gallen liegen die Synergiegewinne  im gemeinsamen Betrieb. Für den Kanton hätten zentralisierte Arbeitsplätze keine zusätzlichen Synergien gebracht. Eine gemeinsame Notruf- und Einsatzzentrale war nur mit abgesetzten Arbeitsplätzen mehrheitsfähig. Dies gilt es zu respektieren und ich bin froh, dass wir uns auf das nun vorliegende Modell verständigen konnten», sagt Regierungsrat Fredy Fässler äusserst diplomatisch auf Anfrage.

Dass die Ostschweizer Polizeikorps in Zukunft die Zusammenarbeit intensivieren sollten, sieht Polizeidirektor Fässler aber ein: «Dies nicht nur aus Kosten- sondern insbesondere aus auch Qualitätsgründen. Anders sind die Herausforderungen etwa bei Cyber- und Wirtschaftsdelikten, aber auch im Bereich organisierter Kriminalität nicht zu  bewältigen. Dies setzt aber voraus, dass nicht mehr jedes Korps alles selber macht, sondern jedes Korps im Rahmen seiner Stärken auch Aufgaben für die umliegenden Korps übernimmt.»

«Die Polizeikorps der Ostschweiz werden die Zusammenarbeit in Zukunft auch in anderen Bereichen intensivieren müssen. Dies nicht nur aus Kosten-, sondern insbesondere aus auch Qualitätsgründen.»
Fredy Fässler, Regierungsrat und Polizeidirektor

Auslagerung würde Arbeitsplätze erschweren

Weshalb die Stadtpolizei St.Gallen an der eigenen Einsatzzentrale festhalten will, wollte man polizeiseitig auf Anfrage nicht beantworten und verwies stattdessen darauf, dass es es sich hierbei um einen politischen Entscheid handle. Stadträtin Sonja Lüthi sagt, dass die Einsatzzentrale der Stadtpolizei St.Gallen drei wichtige Aufgaben erfülle: Sie ist Notrufzentrale, Dispositionszentrale und ebenso auch Telefonzentrale.

Gerade für die beiden letzten Aufgaben seien Kenntnisse des Einsatzgebiets, der eigenen Organisation und der eigenen Mitarbeiter elementar. «Sie wird deshalb auch gerne als Herz einer Polizeiorganisation bezeichnet. Die eingehenden Anrufe, entweder als Notruf oder für andere Einsatzbedürfnisse auf Stadtgebiet, müssen disponiert werden. Gerade für eine grössere Stadt wie St.Gallen sorgen die Mitarbeiter für rasche und effiziente Einsätze. Nebst jährlich rund 10'000 Notrufen gehen zusätzlich über 100'000 Anrufe ein, welche Aufträge auslösen, an Interne weitergeleitet werden müssen oder bei welchen die Einsatzzentrale selbst Auskunftsstelle ist», so Lüthi.

100'000 Anrufe pro Jahr

Da Notrufe automatisch an das zuständige Polizeikorps geleitet werden, sei es zwar nicht von Relevanz, wo sich der Arbeitsplatz befindet. Aber: «Die Stadtpolizei St.Gallen verfügt über einen zentralen Posten, weshalb auch die interne Zusammenarbeit einfach und effizient erfolgt. Eine Auslagerung der Arbeitsplätze würde dies erschweren. Zudem ist uns eine bürgernahe Polizeiarbeit sehr wichtig. Dazu gehört es zu wissen, wie es um die Bedürfnisse der Stadtbevölkerung steht und welche aktuellen Entwicklungen oder Ereignisse die Stadt St.Gallen beschäftigen. Nicht zuletzt geht es darum, rasch und niederschwellig auf städtische Entwicklungen reagieren zu können.»

Notrufe werden zukünftig je nach Standort der meldenden Person an das zuständige Polizeikorps geleitet. In der Stadt St.Gallen funktioniere dies bereits heute so, weshalb die Arbeitsplätze nicht zentralisiert werden müssten, führt die Stadträtin weiter aus. Schnittstellenprobleme sehe sie keine: Das würden unter anderem die Erfahrungen der letzten 20 Jahre zeigen, in denen die aktuellen Systeme bereits so betrieben wurden.

«Eine bürgernahe Polizeiarbeit ist uns sehr wichtig. Dazu gehört zu wissen, wie es um die Bedürfnisse der Stadtbevölkerung steht und welche aktuellen Entwicklungen oder Ereignisse die Stadt St.Gallen beschäftigen.»
Stadträtin Sonja Lüthi, Direktion Soziales und Sicherheit

Politische Beschlüsse im Herbst/Winter

Nach Abschluss der verschiedenen Ausschreibungsverfahren stehen die zu erwartenden Kosten fest. Im Herbst/Winter 2021 sollen alsdann die entsprechenden Kreditbeschlüsse bei den zuständigen politischen Gremien beantragt werden, damit im Winter 2021 mit der Realisierungsphase gestartet werden kann. Die Einführung des neuen, gemeinsamen Notruf- und Einsatzleitsystems ist im Verlauf des Jahres 2024 geplant.

Übergangslösung im Lerchenfeld Parallel zur Beschaffung des neuen Systems ist auch eine räumliche Erweiterung der Notruf- und Einsatzzentrale der Kantonspolizei St.Gallen nötig. Denn die Immobilie im Klosterhof bietet nicht ausreichend Platz, um die erforderliche Anzahl Arbeitsplätze bereitstellen zu können. Bis der Kanton St.Gallen das Sicherheits- und Verwaltungszentrum auf dem Armstrong-Areal im Westen der Stadt St.Gallen realisiert hat, ist deshalb eine Übergangslösung notwendig. Es ist geplant, diese im Gebiet Lerchenfeld einzurichten. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2024 der Fall sein. Diese Übergangslösung bleibt mindestens bis zum Bezug des neuen Sicherheits- und Verwaltungszentrums bestehen. Die Regierung des Kantons St.Gallen möchte das Sicherheits- und Verwaltungszentrum bis 2033 bauen. Sie will darin die heute mehr als zwanzig Standorte in der Stadt St.Gallen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft, der Untersuchungsgefängnisse und der kantonalen Notruf- und Einsatzleitzentrale zusammenführen. Die räumliche Zusammenführung verspricht eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen, effizientere Abläufe sowie Kosteneinsparungen. Bild: PD
mik/Herisau24