Aus Sicht der EVP AR haben Verfassungskommission und Regierung einen modernen Verfassungsentwurf vorgelegt. Darin enthalten sind einige Themen, welche im nun folgenden Prozess diskutiert und geklärt werden müssen. Nur eine breit diskutierte und abgestützte Vorlage wird schlussendlich erfolgreich die Volksabstimmung überstehen.
Die EVP steht den Themen Stimmrechtsalter, Ausländerstimmrecht wie auch dem Proporzwahlverfahren für den Kantonsrat positiv gegenüber. Diese haben alle zum Ziel, die Teilhabe an der Gesellschaft und ihrer Entwicklung auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Sowohl junge Menschen wie auch die Arbeit leistenden und Steuern zahlenden Ausländer/innen sollen mit in die Verantwortung eingebunden werden. In dieselbe Richtung geht auch die überfällige Anpassung des Wahlverfahrens.
Sinnvoll, aber im Hinblick auf die Geschichte des Kantons emotional werden die Namensänderung zum Regierungspräsidium, zur Wahl der Gerichte oder zur Volksdiskussion geführt werden. Die EVP steht diesen Veränderungen offen gegenüber. Zum Teil bestanden diese Rechte zwar, wurden aber nicht genutzt, waren ohne echte Wahlmöglichkeit oder sind Relikte aus der Landsgemeinde-Zeit, welche nach 25 Jahren ihre Bedeutung verloren haben.
Die neu formulierten und strukturieren Staatsaufgaben und die Möglichkeit, dass sich Religionsgemeinschaften anerkennen lassen können, begrüsst die EVP ausdrücklich. Im einen oder anderen Themen werden jedoch Präzisierungen notwendig sein. Weiter wird der allgemein gehaltene Diskriminierungsartikel klar unterstützt da es keinen Sinn macht, lange Aufzählungen in die Verfassung zu integrieren.
Die EVP spricht sich klar für eine Präambel mit Gottesbezug aus. Die Geschichte unseres Kantons fusst auf einer christlichen Prägung, welche in den demokratischen Strukturen, der Gleichberechtigung und in unserer Kultur nach wie vor sichtbar ist. Zudem ist der Gottesbezug ein Bekenntnis der Verantwortung einer höheren Macht gegenüber und relativiert die Haltung der kompletten Machbarkeit.