Seit dem 25. Januar 2021 können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Gesuche um Unterstützung im Rahmen der Härtefallmassnahmen eingereicht werden. Viele Unternehmen können aufgrund des coronabedingten Umsatzrückgangs ihre Fixkosten nicht mehr decken. Mit einem A-fonds-perdu-Beitrag im Rahmen des Härtefallprogrammes werden die betroffenen Unternehmen finanziell unterstützt. Dabei werden die ungedeckten Fixkosten, welche durch den Umsatzrückgang während den Corona-Massnahmen entstanden sind, finanziell ausgeglichen. Der A-fonds-perdu-Beitrag ist pro Unternehmen auf 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 und bis anhin bei einer Entschädigung von maximal 300‘000 Franken begrenzt.
Seit Anfang April 2021 besteht nun eine landesweit einheitliche Regelung für die Berechnung und die Höchstgrenzen der Beiträge an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Franken. Die Beurteilung der Bemessungshöhe erfolgt durch den Kanton, jedoch wird die Entschädigung vollumfänglich vom Bund getragen. Dabei hat der Bund die Höchstgrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Franken neu auf fünf Millionen Franken festgelegt. Um einer Ungleichbehandlung zwischen kleineren und grösseren Unternehmen entgegenzuwirken, hat der Regierungsrat nun die bisherige Höchstgrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge von 300'000 Franken aufgehoben und die kantonale Covid-19-Härtefallverordnung angepasst. Damit gelten für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken neu die Höchstgrenzen nach Bundesrecht von maximal einer Million Franken.
Aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes ist davon auszugehen, dass einige wenige Unternehmen die bisherige Höchstgrenze von 300‘000 Franken bei den ungedeckten Fixkosten überschreiten. Die betroffenen Unternehmen werden direkt vom Amt für Wirtschaft und Arbeit angegangen, welches für die Abwicklung und Umsetzung des Härtefallprogrammes verantwortlich ist.