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26.08.2021

Lieber 3G-Regel statt Lockdown

Bild: leaderdigital.ch
Die IHK St.Gallen-Appenzell bedauert, dass die Ausdehnung der Zertifikatspflicht notwendig ist, erachtet es aber als angebracht. Pauschale wirtschaftliche und gesellschaftliche Einschränkungen bis hin zu einem neuerlichen Teil-Lockdown seien auf jeden Fall zu verhindern.

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, eine Ausdehnung der Covid-Zertifikatspflicht bei den Kantonen in die Konsultation zu geben. Damit will er vorsorglich die Grundlage für eine rasche Intervention schaffen, falls sich eine Überlastung der Spitäler abzeichnet.

Mit Zertifikat Schliessungen

Bald sind alle impfwilligen Personen vollständig geimpft. IHK-Direktor Markus Bänziger zeigt sich überzeugt: «Weitreichende staatliche Einschränkungen sind dann kaum noch zu rechtfertigen.» Gemäss der IHK müssten steigende Infektionszahlen in Kauf genommen werden, jedoch sei eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Denn: Die Folge wären erneute pauschale Einschränkungen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und privaten Lebens. «Für diesen Fall muss ein Eskalationsstufenplan bereitgehalten werden, der von Bund und Kantonen rasch umgesetzt werden kann», so Bänziger. Die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Bereiche mit erhöhtem Übertragungsrisiko ist für die IHK ein geeignetes Instrument.

Vor dem Hintergrund der sich wieder verschärfenden epidemiologischen Lage unterstützt die IHK St.Gallen-Appenzell deshalb den gestrigen vorsorglichen Bundesratsentscheid. Dass die Testkosten für Zertifikatszwecke ab 1. Oktober weitestgehend nicht mehr übernommen werden, begrüsst sie ebenfalls.

Zertifikatseinsatz in Betrieben ermöglichen

Weiter schreibt die IHK, dass es auf betrieblicher Ebene jedem Unternehmen freigestellt sein soll, das Covid-Zertifikat eigenverantwortlich einzusetzen. Für Restaurants oder kleinere Konzerte ist dies bereits heute möglich, sie können den Zutritt freiwillig auf Gäste mit gültigem Zertifikat beschränken. Darüber hinaus findet sie, dass auch die Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern einen Nachweis verlangen können sollen. «Damit können sie einerseits Einschränkungen im Betrieb aufheben und andererseits ihrer Fürsorgepflicht nachkommen», erklärt Markus Bänziger, «Es sei deshalb zu begrüssen, dass der Bundesrat hierfür nun eine Rechtsgrundlage schaffen möchte.»

IHK motiviert zum Impfen

In der Medienmitteilung schreibt die IHK: «Die Impfung ist der beste Weg, sich und vor allem auch sein Umfeld zu schützen. Hier sind insbesondere die Kantone in der Pflicht, eine Versachlichung der emotional geführten Debatte herbeizuführen und den Nutzen zu betonen. Aber auch die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, betriebsintern zu informieren, sensibilisieren und motivieren. Der Zugang zur Impfung soll für die Mitarbeiter so niederschwellig wie möglich sein. Konkret empfehlen wir unseren Mitgliedern, ein Impfen auf Arbeitszeit zu ermöglichen.»

pez/pd