Konkret gilt im Spital Herisau, im Spital Heiden und im Psychiatrischen Zentrum AR ab Montag:
Zertifikatspflicht für
- Patientenbesucher/innen
- Restaurantgäste
- Gäste öffentlicher Veranstaltungen
- Gäste Weiterbildungsveranstaltungen
- Weitere externe Gäste
Keine Zertifikatspflicht für
- Mitarbeitende
- Personen unter 16 Jahren
- Stationäre Patienten/innen
- Ambulante Patienten/innen (inkl. Sprechstunde)
- Kursteilnehmende der Physiotherapiekurse
- Max. 1 Begleitperson von eintretenden Patienten, welche unterstützungsbedürftig sind
- Max. 1 Begleitperson einer Gebärenden während der Geburt
- Vater (Besucher) des Neugeborenen auf dem Wochenbett (& Geschwister, sofern <16J)
Das Covid-Zertifikat wird an allen Standorten an der Rezeption überprüft. Personen, welche ein aktuelles Covid-Zertifikat und einen amtlichen Ausweis vorlegen können, erhalten anschliessend einen farbigen Bändel. Damit findet die Überprüfung jeweils nur einmal pro Tag und Person statt.
Zusätzlich gilt bei den Patientenbesuchen:
- Patienten dürfen gleichzeitig von maximal zwei Personen besucht werden
- Maximal vier Besucher/innen gleichzeitig in einem Mehrbettzimmer
- Besucher/innen dürfen keine Covid-19-Symptome aufweise
- Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiterhin eingehalten werden
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Personen in den Spitalräumlichkeiten. Stoffmasken sind nicht
erlaubt.
Unter www.svar.ch/corona finden Interessierte zu jeder Zeit, die jeweils aktuell gültigen Regeln im SVAR.
Der SVAR bedankt sich bei allen Gästen für das Verständnis und die Mithilfe!