Der Bundesrat hat am Mittwoch die Renten von AHV und IV gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Alle zwei Jahre geprüft werden muss, ob die Renten an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen. Die Empfehlung der eidgenössische AHV/IV-Kommission wird berücksichtigt.
Im laufenden Jahr wird laut der Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung um 2 Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2,5 Prozent. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so der Bundesrat. Letztmals wurden die Renten für das Jahr 2021 angepasst.
Auf dem Tisch liegt aber die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. In den Räten sind dazu drei Motionen hängig. Auch wird eine tiefere Teuerungs-Schwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert - derzeit ist sie bei von 4 Prozent.
Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.