Gegen den Vater besteht weiterhin ein internationaler Haftbefehl. Seine Reise nach La Chaux-de-Fonds sei minutiös vorbereitet worden "und nicht wirklich mit einer einfachen Ausübung des Besuchsrechts vereinbar", sagte Generalstaatsanwalt Pierre Aubert an einer Medienkonferenz am Dienstag in Neuenburg. Die Frage des Sorgerechts werde nun von den Vormundschaftsbehörden geprüft.
Ferner ist die zuständige Staatsanwältin Sarah Weingart der Ansicht, dass die mutmasslichen Verletzungen der Grossmutter, die ausgesagte hatte, geknebelt und gefesselt worden zu sein, glaubwürdig sind. Der Vater der Zwillinge hat die Entführung und Gewaltanwendung stets bestritten.